Lassen Sie sich bei der Durchsetzung von Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren von der Anwaltskanzlei Liva unterstützen:
- Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen
- Antragstellung zu Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
- Verfahrensüberwachung, Fristenüberwachung
- Flüssige Übernahme des streitigen Gerichtsverfahrens im Falle des Widerspruchs
Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine einfache und kostensparende Prozessart, die es für Geldforderungen ermöglicht schnell und ohne Verhandlung und ohne langwieriges Urteilsverfahren einen vollstreckbaren Titel zu erhalten (Vollstreckungsbescheid).
Es eignet sich dann, wenn der Schuldner den geltend zu machenden Anspruch voraussichtlich nicht bestreiten wird.
Sollte der Schuldner im Mahnverfahren die Forderung doch bestreiten, so wird auf den Antrag des Gläubigers das Verfahren in ein normales gerichtliches Urteilsverfahren übergeleitet und stellt damit nur eine besondere Form der Prozesseinleitung dar.